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   OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07   

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https://dejure.org/2008,7754
OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07 (https://dejure.org/2008,7754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.02.2008 - 5 W 68/07 (https://dejure.org/2008,7754)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 5 W 68/07 (https://dejure.org/2008,7754)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Auskunft eines Gesellschafters einer GmbH durch Beschluss der Gesellschafterversammlung; Einziehung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters einer GmbH; Auslegung einer irrtümlichen Bezeichnung einer sofortigen Beschwerde als ...

  • Judicialis

    GmbHG § 51 a; ; GmbHG § 51 b; ; AktG § 99; ; AktG § 132; ; ZPO § 148

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung eines Auskunftserzwingungsverfahrens des GmbH-Gesellschafters wegen laufendem Einziehungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anfechtungsklage im Sinne der §§ 243 ff AktG, Antrag des Gesellschafters auf gerichtliche Entscheidung über Informationsrechte, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Einziehung, Gesellschafterbeschluss, Informationserzwingungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GmbHR 2008, 434
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Frankfurt/Main, 17.08.2007 - 11 O 90/07

    Unterschiedliche Preise für dasselbe Produkt im Onlineshop wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Kammer für Handelssachen II des Landgerichts Lübeck vom 6. November 2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Landgericht mit der Maßgabe zurückverwiesen, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage in dem Verfahren 11 O 90/07 LG Lübeck auszusetzen.

    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht deshalb unzulässig, weil die übrigen Gesellschafter der Antragsgegnerin gegen die Antragstellerin Antrag auf Einziehung ihres Geschäftsanteils - Einziehungsklage - nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages zu dem Az.: 11 O 90/07 LG Lübeck erhoben haben.

    Es ist sachgerecht, auf den Hilfsantrag der Antragsgegnerin den angefochtenen Beschluss des Landgerichts aufzuheben und die Sache zur Entscheidung durch das Landgericht an dieses mit der Maßgabe zurückzuverweisen, das vorliegende Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Einziehungsklage zu dem Az. 11 O 90/07 LG Lübeck in analoger Anwendung von § 148 ZPO auszusetzen.

    Vorgreiflichkeit der Einziehungsklage 11 O 90/07 LG Lübeck ist hier wie dargestellt gegeben.

    Insoweit ist in jenem Verfahren 11 O 90/07 mithin eine weitere wesentliche Frage zu klären, die auch für die Verweigerung des Informationsrechtes nach § 51 a Abs. 2 S. 1 GmbHG von Bedeutung wäre.

  • OLG Hamm, 01.09.2006 - 15 W 125/06

    Anfechtung der Aussetzung eines Informationserzwingungsverfahrens

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
    Ist die Entscheidung im auszusetzenden Verfahren nach § 51 b GmbHG mindestens teilweise von dem Bestehen oder Nichtbestehen desjenigen Rechtsverhältnisses abhängig, über welches in dem anderen Verfahren entschieden wird, kommt die Aussetzung entsprechend § 148 ZPO in Betracht (OLG Hamm, NJW-RR 2007, 333 f., bei Juris Rn. 22; Scholz/Karsten Schmidt a. a. O., § 51 b Rn. 9).
  • BGH, 07.12.1987 - II ZR 86/87

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.02.2008 - 5 W 68/07
    Dazu hat der Bundesgerichtshof bereits in WM 1988, 121 ff. entschieden, dass für die Anfechtungsklage gegen den Verweigerungsbeschluss mangels Rechtsschutzbedürfnisses kein Raum ist, wenn der Gesellschafter mit ihr lediglich das Ziel verfolgt, die Unwirksamkeitserklärung des Beschlusses zwecks Durchsetzung seines Informationsanspruches zu erreichen.
  • OLG Saarbrücken, 21.09.2010 - 8 W 215/10

    Rechtsweg: Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Gesellschafters bzw.

    Insbesondere besteht für den Gesellschafter keine Möglichkeit, Informationsansprüche aus § 51a GmbHG wahlweise in einem Verfahren der ordentlichen streitigen Gerichtsbarkeit durchzusetzen (vgl. BGH NJW-RR 1995, 1183 f. Tz. 12, zit. nach juris; OLG Saarbrücken GmbHR 1994, 474 f.; OLG Schleswig GmbHR 2008, 434, 435; Scholz/Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 51b Rdnr. 9; Lutter in: Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 17. Aufl., § 51b Rdnr. 14).

    Dem steht die Verschiedenheit der Verfahren zur Durchsetzung der Rechte nach § 51a GmbHG einerseits und § 810 BGB andererseits entgegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2000, 626 f. Tz. 10 f., 16 f., zit. nach juris; OLG Schleswig GmbHR 2008, 434 f.; Scholz/Schmidt, a. a. O., § 51b Rdnr. 13).

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